AGB Raumvermietung

 

 

AGB RAUMVERMIETUNG

Nutzung der Räumlichkeiten

Rahmenbedingungen

Die Vergabe der Räumlichkeiten erfolgt bei Verfügbarkeit. Der Eigenbedarf der REMA Naturheilkunde GmbH hat gegenüber einer Vermietung immer Vorrang.

Der Zweck der Raummiete sowie die mit dem Anlass verbundenen Organisationen müssen durch den Mieter offengelegt werden.

Die Untervermietung der gemieteten Räume ist nicht erlaubt.

Der Raum gilt erst dann als reserviert, wenn die Anfrage durch uns bestätigt wird.

Haftung

Der Mieter ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Infrastruktur und Hilfsmittel mit der jeweiligen Sorgfalt zu behandeln.

Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für Beschädigungen und Verluste, die durch den Mieter oder Dritte (Referierende, Teilnehmer, Kunden etc.) verursacht werden inkl. Sach- und Personenschäden.

Allfällige bestehende Mängel oder während der Veranstaltung entstandene Schäden sind umgehend dem Vermieter zu melden.

Die Versicherung von mitgebrachten Objekten, Bekleidung oder Materialien des Mieters sowie der Teilnehmenden am jeweiligen Anlass ist (ohne Rückgriffsrecht) Sache des Mieters.

Konditionen und Rechnungsstellung

Die Vermietung wird schriftlich vereinbart. Die Tarifliste mit den Grundpauschalen für die Raumvermietung ist ein Bestandteil des Mietverhältnisses.

Je nach Zweck und Anforderungen werden individuelle Angebote mit der nötigen Transparenz basierend auf der Grundpauschale erstellt.

In den Preisen inbegriffen sind die vertragsmässige Nutzung der im Raum vorhandenen Einrichtung und der technischen Infrastruktur sowie die normale Reinigung. Eine mögliche Spezialreinigung, die von der täglichen Grundreinigung abweicht, wird mit einem Stundenansatz von CHF 60.- separat in Rechnung gestellt.

Zusätzlich beanspruchte Geräte oder Unterstützungsleistungen werden gesondert verrechnet. Die Rechnungen ist innert 30 Tagen zu begleichen.

Rücktrittsrecht

Generell wird das Rücktrittsrecht im individuellen Mietvertrag geregelt, da die REMA Naturheilkunde GmbH über eine hohe Flexibilität verfügt.

Ohne individuelle Vereinbarung im Vertrag gilt aber:

§   Tritt der Mieter weniger als 7 Tage vor Vertragsbeginn zurück, wird 40 % vom Mietpreis in Rechnung gestellt.

 

Die REMA Naturheilkunde GmbH kann aus wichtigen Gründen entschädigungslos vom Mietvertrag zurücktreten, wenn die Interessen der Rema Naturheilkunde GmbH beeinträchtigt werden oder z.B. bei höherer Gewalt.

 

Hausordnung

Der Mieter hat sich an die Hausordnung der REMA Naturheilkunde GmbH zu halten.

 

Rückgabe / Sauberkeit

Die gemieteten Räume sind in demselben Zustand zurückzugeben, wie sie übernommen wurden.

Wie unter Punkt 3. Erwähnt, behält sich die REMA Naturheilkunde GmbH vor, bei ausserordentlicher Verschmutzung die Reinigung zusätzlich in Rechnung zu stellen.

Rauchverbot

Das Rauchen ist in allen Räumen verboten. Der Mieter ist für die Einhaltung des Rauchverbotes verantwortlich.

Ausserhalb des Gebäudes und auf der Terrasse sind die Zigarettenstummel in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen.

Zusätzliche Bestimmungen

Die Mieter sind gegenüber der REMA Naturheilkunde GmbH für die Einhaltung dieser Bestimmungen verantwortlich. Die Teilnehmer sind durch den jeweiligen Mieter zu orientieren.

 

 

Aetigkofen, März 2024